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SCHMERZKLINIK am ARKAUWALD |
Erfahrung schon seit
1987
Für Mitglieder
gesetzlicher Kostenträger
bieten wir auf der Grundlage des § 40 bzw. 111 SGB V
Rehabilitationsbehandlungen
an und für
Patienten mit privater Krankenkasse werden Krankenhausbehandlungen
gemäß OPS 8-918 durchgeführt. Die Klinik ist auch beihilfefähig.
Informationen zum Thema Schme rz und Schmerztherapie
Nervenentzündungen
weitere Suchbegriffe: Entzündungen
von Nerven,
chronische
Neuritiden
Nervenentzündungen, vom Arzt als Neuritiden bezeichnet, können Hirn nerven oder auch andere Nerven des Körpers betreffen. Je nach dem welche Nerven betroffen sind, kann es zu Taubheitsgefühl, Empfindungsstörung, Lähmung oder Ausfall bestimmter Körper- und Organfunktionen kommen. Darüber hinaus können Nervenentzündungen äußerst schmerzhaft und quälend sein.
Nervenentzündungen können verschiedene Ursachen haben:
Idiopathische Nervenentzündungen: diese Nervenerkrankung ist selbständig, d.h. ohne erkennbare Ursache entstanden.
Traumatische Nervenentzündungen: Folge von Verletzungen, Unfällen (z.B. Kausalgie)
Toxi sche Nervenentzündungen: ausgelöst durch giftige Stoffe (z.B. diabetische Polyneuropathie)
Infekt iöse Nervenentzündungen: verursacht durch Eindringen von Mikroorganismen (z.B. Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten) in den Organismus (z.B. Zeckenbiss bzw. Zeckenstich)
Dystrophische Nervenentzündungen: durch Mangel- oder Fehlernährung entstanden
Neuroallergische Nervenentzündungen: ursächlich ist eine krankmachende Überempfindlichkeit, meist gegen von außen zugeführte, nicht ansteckende Stoffe
Ischäm ische Nervenentzündungen: bedingt durch Minderdurchblutung infolge unzureichender oder fehlender Zufuhr von sauerstoffreichem Blut, z.B. bei Arteriosklerose (= Schlagaderverkalkung).
Spezielle Neuritiden (Auswahl):
(mod. nach Roche)
Neuri
tis
acustica toxica:
Entzündungen mit
Schäd
igung
des Hörnervs, verursacht durch
tox
ische
(=
giftige) Stoffe, z.B. bei Syphilis, Typhus, Scharlach, Masern, durch Alkohol, Tabak, Blei,
Streptomycin.
Apoplektiforme (=
ähnlich wie bei einem
Schlaganfall)
Neuri
tis:
Monoplegie
(= teilweise bzw. vollständige Lähmung nur einer
Gliedmaße) der oberen
Gliedmaße
(= Lähmung
eines Arm
es) infolge Blutung in den P
lexus brachial
is
(= Arm
nervengeflecht).
Neuri tis facialis (= Entzündungen des Gesicht snervs)
Neuri tis optica (= Entzündungen des Seh nervs)
Neuri tis migrans (= wandernde Nerven entzündungen). Tritt beim Wartenberg-Syndrom auf, gekennzeichnet durch einen wandernden Beinschmerz, der im Versorgungsbereich des N. obturatorius (Oberschenkel innenseite), N. cutaneus femoris lateralis (Oberschenkelaußenseite) und N. femoral is (vorderer Oberschenkel sowie innerer und vorderer Unterschenkel) auftritt. Typischerweise kommt ein Extremitätenschmerz (= Schmerz im Bereich der Arme und/oder Beine), bevorzugt in Schulter und Hand, hinzu. Die Ätiologie (= Ursache) und Pathogenese (= Entstehung / Entwicklung) dieser wandernden Polyneuritis (= En tzündung mehrerer Nerven) sind unbekannt.
Die primäre Behandlung von Nervenentzündungen (Neuritiden) richtet sich logischerweise nach der Ursache. So wird man bei infektiösen, durch Bakterien verursachte Nervenentzündungen Antibiotika geben oder bei ischämischen Nervenentzündungen versuchen, die Durchblutung zu optimieren.
Die üblichen Analgetika (= Schmerzmittel) helfen bei Nervenentzündungen nicht zufriedenstellend, allenfalls in höherer Dosierung mit entsprechenden Nebenwirkungen. Hilfreicher sind sog. Antiepileptika (= eigentlich Mittel gegen die Fallsucht, aber auch bei alkoholischer Polyneuropathie hilfreich). Als erste Wahl gelten heute Gabapentin oder Pregabalin, als 2. Wahl Carbamazepin.
Nicht selten klingen aber trotz einer kausalen (= auf die Ursache gerichteten) fachärztlichen Behandlung schmerzhafte Nerven entzündungen (Neuritiden) nicht ab, so daß dann schmerztherapeutische Behandlungsmethoden gefragt sind. Länger bestehende Sch merzen aufgrund von Nervenentzündungen erfordern praktisch immer eine Kombination von verschiedenen Therapieverfahren, die i.d.R. nur in spezialisierte Zentren (Schmerzklinik) angeboten werden können. Bei chronischen, schmerzhaften Nerven entzündungen sind dies:
Insbesondere bei Nervenentzündungen (Neuritiden) erweist sich die therapeutische Lokalanästhesie in Form von wiederholten Nervenblockaden mit einem lang wirkenden örtlichen Betäubungsmittel (Lokalanästhetica) als sehr hilfreich, optimal sind kontinuierliche Blockaden mit eingepflanztem Katheter (*siehe unten). Dabei kommt es neben der erwünschten Schmerzlinderung durch die gleichzeitige Blockade vegetativer (= das unwillkürliche Nerven system betreffende) Nerven anteile zu einer Weitstellung der beteiligten Blutgefäße und damit zu einer lokalen (= örtlichen) Mehrdurchblutung (Sympathikolyse), die u.a. Entzündungen kausal (= ursächlich) entgegenwirkt. Eine solche Durchblutungssteigerung kann medikamentös systemisch (= durch eingenommene oder gespritzte Durchblutungsmittel) nie erreicht werden.
Wenn schmerzhafte Nervenentzündungen (Neuritiden) längerfristig bestehen, so ist davon auszugehen, daß bereits ein Chronifizierungsgrad II oder III (Mainzer Stadieneinteilung) vorliegt. In diesen Fällen ist eine rein somatische (= körperliche) Behandlung kaum mehr ausreichend, sondern es müssen zusätzlich psychologisch /psychotherapeutische Interventionen erfolgen.
* Bei der sog. kontinuierlichen Blockade mit Katheter wird vorübergehend (z.B. 10-14 Tage lang) ein dünner Kunststoffschlauch dicht an Nerven geflechte bzw. den betroffenen Nerven eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht "aufgeschnitten" werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das Lokalanästhetikum (= örtliche Betäubungsmittel) völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Nach neueren Erkenntnissen vermag eine solche, intensive, längerfristige Blockadebehandlung auch das sog. Schmerzgedächtnis zu löschen.
Ergänzende Datei: Nervenläsion
Laut der
Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben
alle
Versicherte
(also auch ältere
Patienten)
einer gesetzlichen Krankenkasse
einen Rechtsanspruch auf eine
Rehabilitation und
können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch
einen
Brief an die Aufsichtsbehörden. Dieses
Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten
bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05)
und Hessen (Az.: L 1 KR
2/05).
Viele gute Gründe sprechen für eine stationäre Behandlung in der SCHMERZKLINIK am ARKAUWALD, so z.B.:
Teilweise übernehmen auch Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften die Kosten. Zu weiteren Informationen (Behandlungsformen, Beantragung der Kostenübernahme bei den verschiedenen Kostenträgern, Schmerzambulanz usw.) gelangen Sie hier: http://www.schmerz.com/konzept-und-kostentraeger (einfach anklicken).
Wenn Sie weitere Fragen haben, schicken Sie uns einfach ein kurzes Mail: schmerz@schmerz.com. Wir antworten prompt.
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* Fax: +49 (0)
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Aktualisiert:>22.10.2009</>
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